Richtlinien für die Ausrichtung von Stipendien zur Weiterbildung
Die Stiftung kann Berufsangehörige, die ihre Weiterbildung gezielt vorantreiben wollen, durch Stipendien und andere Unterstützungen fördern.
Stipendien sind ausschliesslich der branchenbezogenen Weiterbildung in der Fleischwirtschaft vorbehalten.
Die Gewährung eines Stipendiums erfolgt unter der Voraussetzung, dass dem Bewerber nicht zugemutet werden kann, allein für die Kosten der gewählten Weiterbildung gesamthaft oder teilweise aufzukommen, und dass keine andere Institution für die Übernahme dieser Weiterbildung aufkommen kann.
Stipendien werden nur während der üblichen Dauer der ursprünglich gewählten Weiterbildung gewährt. Sie können auch nur für einen bestimmten Zeitabschnitt der Weiterbildung gesprochen werden.
Der Entscheid des Stiftungsrates und die Auszahlung erfolgen pro Ausbildungssemester oder pro Ausbildungsjahr und unter der Voraussetzung eines erfolgreichen Studienverlaufes.
Die Stipendien sind zinsfrei und müssen nicht zurückerstattet werden.
Stipendien können gewährt werden:
an Schweizerbürger
an Ausländer, die in der Schweiz berufstätig sind.
Der Bewerber muss sich für die gewählte Weiterbildung eignen. Die Eignung gilt in der Regel als nachgewiesen, wenn die Aufnahmebedingungen für die entsprechende Institution bzw. die Promotionsempfehlungen erfüllt sind.
Das Stipendiengesuch soll folgende Auskünfte enthalten:
Personalien des Bewerbers
Lebenslauf mit beruflicher Laufbahn
mindestens zwei Referenzen
Angaben über die Lehranstalt und den gewählten Lehrgang
Informationen zur Finanzlage des Bewerbers mit Begründung der Notwendigkeit eines Stipendiums
Budget für die Studienzeit
Zukunftsabsichten des Bewerbers nach Abschluss der gewählten Ausbildung
Der Bewerber verpflichtet sich, der Hermann Herzer Stiftung unverzüglich von Änderungen seiner Familien-, Einkommens- und Vermögensverhältnisse Kenntnis zu geben.
Der Bewerber orientiert die Hermann Herzer Stiftung über den Studienverlauf durch Einreichung von Semester- bzw. Jahresberichten oder gleichwertigen Informationen.
Nach Abschluss des Lehrganges stellt der Stipendienempfänger der Hermann Herzer Stiftung Kopien seines Diploms und der Schlussarbeit zur Verfügung.
Der Bewerber stellt das Gesuch persönlich. Der Stiftungsrat ist berechtigt, weitere
Informationen über den Bewerber einzuholen.
Während des Lehrganges berichtet der Stipendienempfänger der Hermann Herzer Stiftung und ersucht gleichzeitig um den nächsten Semester- bzw. Jahresbeitrag.
